Berger GmbH & Co. KG

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Berger, Uferstraße 71-73, 50996 Köln-Rodenkirchen dessen Betreiberin die Berger GmbH & Co.KG, HRA 21752 Amtsgericht Köln, ist.
    1.2 Die vertraglichen Leistungen vom Campingplatz Berger werden jeweils
    aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten und der Campingplatzordnung in der jeweils gültigen Fassung erbracht.
  2. Zustandekommen des Campingvertrages
    2.1 Reservierungen können telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail oder online über das Internetformular vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz Berger den Abschluss eines Campingvertrages
    (Stellplatzmietvertrag) an. Ein Vertragsverhältnis kommt allerdings erst dann zustande, wenn die Buchung durch den Campingplatz Berger schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde und die Stellplatzgebühren geleistet wurden.
    2.2 Mit der vom Campingplatz Berger per E-Mail an den Campinggast
    versandten verbindliche Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Campinggast und der Berger GmbH & Co.KG als Betreiberin des Campingplatzes Berger ein wirksamer Campingvertrag zustande. Die Zahlung der Stellplatzgebühren ist am Anreise- oder am Abreisetag zu entrichten.
    2.3 Platzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein
    grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und / oder eine Stellplatznummer besteht nicht. Der Campingplatz Berger behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit des jeweiligen Buchungszeitpunktes Plätze zuzuweisen. Sollte ein gemieteter Stellplatz im Buchungszeitraum, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung stehen, sind Ansprüche des Mieters / der Mieterin ausgeschlossen. Die Weitervermietung vonangemieteten Stellplätzen ist nicht gestattet.
    2.4 Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingplatz Berger schriftlich bestätigt worden sind.
    2.5 Der reservierte Stell-/Zeltplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise ist der Platz bis 12:00 Uhr in einem sauberen Zustand zu verlassen.
    2.6 Bei Beendigung des Mietverhältnisses, ob durch Ablauf der Mietzeit oder durch Kündigung des Mietverhältnisses, hat der Campinggast den Stellplatz geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen, egal ob sie vom Campingplatz Berger genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung trotz Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme vom Campingplatz Berger nicht nach, ist der Campingplatz Berger berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.
  3. Zahlungsbedingungen
    3.1 Die vom Campinggast zu zahlenden Entgelte ergeben sich ausschließlich aus den aufgeführten Kosten aus der Buchungsbestätigung und der jeweils gültigen Preisliste vom Campingplatz Berger, die auf der Homepage vom Campingplatz Berger, www.camping-berger.koeln/preise/, sowie in der Anmeldung eingesehen werden kann. Mit der Buchungsbestätigung und dem Nutzen des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, diese AGB und die Campingplatzordnung, die sich in der Anmeldung sowie auf der Homepage vom Campingplatz Berger befinden. Der Campinggast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen selbstständig zu informieren.
    3.2 Die Zahlung der sonstigen Leistungen ist spätestens am Abreisetag in bar, oder per EC-Karte zu entrichten.
    3.3 Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingplatz Berger vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Campingvertrag erfolgt durch schriftliche Erklärung, entweder per Fax oder eingescannt per E-Mail, mit Unterschrift des Campinggastes. Im Falle des Rücktritts ist der Campingplatz Berger berechtigt, folgende Entschädigungen auf der Grundlage der aktuellen Preisliste zu verlangen:
    • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Nutzungsentgeltes;
    • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Nutzungsentgeltes;
    • Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Nutzungsentgeltes.
    Stornierungen, die länger als 45 Tage vor dem Anreisedatum liegen, sind kostenlos. Die oben erwähnten Stornierungsfristen gelten ausschließlich für die Anmietung langfristiger Stellplätze, zum Beispiel Saisoncamper.
    3.4 Bei vorzeitiger Abreise ist der Campinggast zur Bezahlung der Stellplatzmiete für alle gebuchten Stellplätze oder der Miete für das Mietobjekt, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, in voller Höhe verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatz Berger ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
    3.5 Dem Campinggast wird dringend der Abschluss einer privaten Reisestornierungs- oder Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
  4. Mietbedingungen
    4.1 Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder eines Erwachsenen, dem von dem/der/den Erziehungsberechtigten die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die schriftliche Einverständniserklärung ist einschließlich einer Kopie des Personalausweises von dem/der/den Erziehungsberechtigten vom Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anreise in der Anmeldung vom Campingplatz Berger unaufgefordert vorzulegen.
    4.2 Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen. Besucher des Mieters / der Mieterin müssen vor Betreten des Campingplatzes angemeldet werden.
    4.3 Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Stellplatzes sowie des Campingplatzes im Allgemeinen, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast erkennt für sich und die von ihm angemeldeten Personen die Campingplatzordnung vom Campingplatz Berger an.
    4.4 Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Campinggast, dem Campingplatz Berger unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  5. Nutzungsbedingungen
    5.1 Eine Nutzung der Abstellplätze und der dort aufgestellten Wohnwagen, Reisemobile und Zelte sowie Mietobjekte zu längerfristigen Wohnzwecken ist nicht zulässig.
    5.2 Betreibt der Campinggast in seinem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Mietbeginn eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Zelten bzw. Vorzelten vorzulegen. Ebenso ist der Campinggast auf seine Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung verantwortlich (G 607 Prüfrichtlinie Deutschland). Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Campingplatz Berger berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, umandere Campinggäste nicht zu gefährden.
    5.3 Der Campinggast verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz einschließlich des dort abgestellten Wohnwagens oder Wohnmobils bzw. Mietobjekte stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten.
    5.4 Ein Abstellen von Pkw ist nur auf den dafür vom Campingplatz Berger zugewiesenen Plätzen zulässig. Pkw und andere Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf eventuell unbelegten Stellplätzen abgestellt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung des Personals der Anmeldung vom Campingplatz Berger und müssen angemeldet werden.
    5.5 Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere die Vermietung oder Weiterverpachtung überlassener Flächen oder privater Camping- und Erholungseinrichtungen (Zelte, Wohnwagen etc.) ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Campingplatzbetreibers.
    5.6 Es stehen begrenzt Parkplätze direkt vor dem Campingplatz zur Verfügung. Für eventuelleBeschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt der Campingplatz Berger keine Haftung.
  6. Stromversorgung
    6.1 Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Mieter / Mieterinnen, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose. Die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten.
  7. Umwelt und Naturschutz
    7.1 Bei dem Campingplatz Berger handelt es sich um einen Campingplatz, der direkt am Rand eines Naturschutzgebietes liegt. Aus diesem Grund ist jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Campingplatzes strengstens verboten. Weder dürfen Bauten jeglicher Art erstellt, noch Bodenkorrekturen vorgenommen, Pflanzen beschnitten oder ausgegraben, Bäume, Äste oder Sträucher abgeschnitten oder gekürzt werden. Absperrungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
    7.2 Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Grillen ist auf dem Campingplatz Berger grundsätzlich erlaubt. Siehe Campingplatzordnung.
  8. Weisungsbefugnis
    8.1 Der Campingplatzbetreiber hat das Hausrecht. Weiteres regelt die Campingplatzordnung.
  9. Beendigung des Campingvertrages
    9.1 Der Campingplatz Berger ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das jeweilige Mietobjekt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. In diesem Fall werden dem Campinggast gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Campinggastes darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen.
    9.2 Der Campingplatz Berger ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen den Campingvertrag oder die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, wiederholte Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Ersatzansprüche des Campinggastes sind in dem Fall ausgeschlossen.
    9.3 Hat der Campingplatz Berger den Vertrag gegenüber dem Campinggast fristlos gekündigt, hat der Campinggast den bzw. die angemieteten Stellplätze selbst und ebenso den Campingplatz an sich unverzüglich zu verlassen.
  10. Haftung des Campinggastes, seiner mit ihm den Urlaub auf dem Campingplatz
    verbringenden Personen sowie seiner Besucher
    10.1 Der Campinggast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den angemieteten Stellplatz sowie alle Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. vom Campingplatz Berger pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes, des Mietobjektes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes ist der Campinggast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern etc. verursacht worden sind. Die durch den Campinggast verursachten Schäden sind unverzüglich an der Anmeldung zu melden.
    10.2 Leistet der Campinggast Schadenersatz, so ist der Campingplatz Berger verpflichtet, dem Campinggast etwaige Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.
  11. Haftungsbeschränkung vom Campingplatz Berger
    11.1 Der Campingplatz Berger übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des gesamten Campingplatzes entstehen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen.
    11.2 Der Campingplatz Berger haftet nur für Schäden, die im Rahmen einer Pflichtverletzung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht sind. Dies gilt auch beiPflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vom Campingplatz Berger.
    11.3 Insbesondere haftet der Campingplatz Berger nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Gas- und Internetversorgung entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte.
    11.4 Ferner haftet der Campingplatz Berger nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen.
    11.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
    11.6 Das Baden im Rhein, die Nutzung der jeweiligen Strandabschnitte vor dem Campingplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden, ob Personen- oder Sachschäden jedweder Art, ist ausgeschlossen.
    11.7 Der Campingplatz Berger weist im Rahmen der Haftung ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur und Umwelt herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste, etwa durch Äste, Insekten, sonstige wildlebende Tiere,Witterungsbedingungen etc. auftreten können. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden sowie durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
  12. Datenschutz
    12.1 Der Campinggast ist damit einverstanden, dass der Campingplatz Berger sämtliche Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Eine Mitteilung der gespeicherten Daten an außenstehende Dritte erfolgt nicht.
  13. Fotoaufnahmen
    13.1 In unregelmäßigen Abständen werden auf dem Campingplatz BergerbFoto- und Filmarbeiten durchgeführt. Sobald dies der Fall sein sollte, werden Sie aufgefordert Ihre Zustimmung oder ggf. Ablehnung schriftlich zu erteilen.
  14. Zusätzliche Hinweise
    14.1 Änderungen und Ergänzungen der mit dem Campingplatz Berger geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Berger gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Köln. Der
    Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Bezahlung der Nutzungsentgelte diese AGB einschließlich der Platzordnung an.
    14.2 Eine Aufrechnung von Forderungen des Campinggastes ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    14.3 Ergänzend gilt die gültige Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze des Landes Nordrhein-Westfalen.
  15. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
    15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter httpp://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
    15.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Campingplatz Berger nicht verpflichtet und nicht bereit.
  16. Änderungen der Homepage- und Prospektinformationen
    16.1 Alleine die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Informationen und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z.B. bei der Energieversorgung, Anhebung der Mineralölsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer oder bei sonstigen Steuern und Abgaben etc.) möglich sind.
  17. Salvatorische Klausel
    17.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom
    Campingplatz Berger unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, der Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
    17.2 Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Köln, im Dezember 2022
Campingplatz Berger
Betreiberin: Berger GmbH & Co. KG